Ab Mai 2000 werden EU Führerscheine eingeführt. Ihr Führerschein ist weiterhin gültig. Benötigen sie jedoch in Europa den Führerschein, sollten Sie den EU Führerschein besitzen. Antragsformulare können Sie hier unter «Anträge» beziehen.
Info vom: Deutscher Motoryachtverband e.V. (http://www.dmyv.de)
Im Binnenbereich dürfen Personen ab 16 Jahren Sportboote bis zu einer Länge von 15 Metern führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet. Diese Neuregelung findet auf dem Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit keine Ausnahme von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann.
Die Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich wurde im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2012 veröffentlicht und ist heute am 17. Oktober 2012 in Kraft getreten.