In der Bundesrepublik Deutschland gibt es folgende, amtlich vorgeschriebene Sportbootführerscheine

Amtliche Führerscheine

Amtlicher Sportbootführerschein "Binnen" vorgeschrieben für Motor und Segelboote, unter Motor.

Amtlicher Sportbootführerschein "See" vorgeschrieben für Motor- und Segelboote, unter Motor.

Bodensee Schifferpatent für den Bodensee, vorgeschrieben für Motor- und Segelboote, unter Motor.

 

Bodensee-Schifferpatent [zurück]

Das Bodensee Schifferpatent wird vom Deutschen Motoryachtverband anerkannt,

 und in den Binnenschein umgeschrieben.

Eine Prüfung zwei Scheine.
Zur Anerkennung der praktischen Prüfung,
 ist das Ausstellungs-Datum
 Ihres Binnen Scheines nicht relevant.

Geltungsbereich: Bodensee und Rhein  bis Stein a. Rh.
(Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen.)
Vorgeschrieben für alle Führer von Wasserfahrzeugen mit Motor ab 4,41 kW (6 PS) = Kategorie A.
Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit mehr als 12 qm Segelfläche = Kategorie D.
Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit Motor über 4,41 kW (6 PS), ist der Erwerb der Kategorie A und D erforderlich.
Ein Urlaubs-Schifferpatent kann bei den zuständigen Landratsämtern beantragt werden (siehe DMYV-Merkblatt Bodensee).
Für den Erwerb ist ein Mindestalter erforderlich: Kategorie A (Motorboote) = 18 Jahre; Kategorie D (Segelboote) = 16 Jahre

Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der Landratsämter Bodenseekreis (z.B. Friedrichshafen, Lindau, Konstanz) abgenommen.
Grundlage ist die Prüfungsordnung für das Bodensee-Schifferpatent.

 

Sportbootführerschein Binnen [zurück]

Geltungsbereich: Alle Binnenschiffahrtsstraßen innerhalb der Binnenschiffahrtsstraßenordnung (hierzu gehören z.B. auch Lahn, Neckar, Main sowie der Binnenbereich Ems, Weser, Elbe und Westdeutsche Kanäle usw.) und der Schiffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.

Vorgeschrieben ist er für alle Führer von Sportbooten (Segel oder Motor) bis 15 m Länge, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind.

Der Führerschein wird auch auf ausländischen Gewässern anerkannt.

Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) abgenommen.

Beide Führerscheine können von Personen ab 16 Jahren erworben werden, sofern die in den Verordnungen aufgeführten Vorschriften erfüllt sind. Der Bewerber muß ein ausreichendes Sehvermögen (ggf. auch mit Sehhilfe) und Farbunterscheidungs-vermögen besitzen. Den Bewerbern darf ein bereits erworbener Kfz-Führerschein (auch z.B. für Krafträder oder Mofa etc.) nicht entzogen sein. Bewerber ohne Kfz-Führerschein müssen ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. (Weitere Informationen sind den Sportbootführerscheinverordnungen zu entnehmen.)

Für Wasserstraßen außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine-Binnen mit der bisherigen Berechtigung (15 m³ Wasserverdrängung) weiter. Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Fahrzeuge mit einer Länge vom 15 m oder mehr in jedem Fall ein Rheinpatent erforderlich.

 

 

 

Freiwillige Scheine

für See Sportküstenschifferschein unter Motor (bis12sm)

Sportseeschifferschein unter Motor (bis 30sm)

Sporthochseeschifferschein unter Motor (für weltweite Fahrt)

Bootsführerscheine

Sportbootführerschein See [zurück]

Geltungsbereich: Alle Schiffahrtsstraßen des Küstenbereichs innerhalb der Seeschiffahrtsstraßen - Ordnung, seewärtige Begrenzung des Küstenmeeres (Nordsee, Ostsee, ost- und nordfriesische Inseln, Helgoland, Ems, Weser, Elbe, Nord-Ostsee-Kanal, Eider, Trave usw.)

Der Sportbootführerschein SEE wird auch in anderen Ländern (z.B. Mittelmeer-Anrainerstaaten) anerkannt, in denen eine Führerscheinpflicht besteht. Außerdem hat er hinsichtlich des Versicherungsschutzes Bedeutung, da die Versicherungen nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz des Befähigungsnachweises - nach unseren Vorschriften - für das zu befahrene Revier ist.

Er ist für das Führen von Sportbooten unter Segel oder Motor, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind, vorgeschrieben. Es gibt keine Begrenzung in der PS-Stärke und in der Größe des Bootes. Das Sportboot darf allerdings nicht gewerblich genutzt werden. Er berechtigt nicht zum Fahren auf Binnenschiffahrtsstraßen.

Gemeinsame Prüfungsausschüsse des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Seglerverbandes (DSV) wurden vom Bundesverkehrsministerium mit der Abnahme der Prüfung beauftragt. Die Prüfungen werden gemäß der Prüfungsordnung von amtlichen Prüfern abgenommen.

Eine Sonderstellung nehmen die Fahrtgebiete Bodensee und Berlin ein. Sie unterliegen folgender amtlicher Verordnung:

Berlin (Stadt und Land)

Auf einigen Binnenschiffahrtsstraßen Berlin ist der Sportbootführerschein BINNEN für alle Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine (die sogen. 0-PS-Verordnung) amtlich vorgeschrieben.

Weitere Sonderregelungen für Sportboote unter Segel sind zu beachten.

Motorbootführerschein Land Berlin (orange) und Segelschein Land Berlin mit Zusatzprüfung Motor (gelb)

Diese beiden Führerscheine berechtigen die Inhaber nur noch zum Führen von Wasserfahrzeugen mit Motor im Land Berlin. Auf Antrag werden sie vom Deutschen Motoryachtverband in den Sportbootführerschein BINNEN umgeschrieben.

Führerscheine der ehemaligen DDR werden anerkannt. Eine Umtauschfrist oder -vorschrift gibt es nicht. Es ist allerdings ratsam, diese in den Sportbootführerschein umschreiben zu lassen, wenn ein Auslandsaufenthalt geplant ist.

Segelführerscheine [zurück]

Alle anderen Patente für Segelboote ohne Motor sind freiwillige Patente, also nicht amtlich vorgeschrieben. Sie können beim DSV erworben werden und unterliegen den Richtlinien der Prüfungsverordnungen der jeweiligen Führerscheinkategorie.

Sportsee-Schifferschein und Sport-Hochsee-Schifferschein

Beide Scheine sind freiwillige Befähigungsnachweise über besondere Kenntnisse auf See und gelten außerhalb der Hoheitsgrenze.

Alle weiteren Fragen diesbezüglich können an die Zentrale Verwaltungsstelle für den Sportsee- und Sporthochsee-Schifferschein im DSV, Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg, gerichtet werden.

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