In
der Bundesrepublik Deutschland gibt es folgende, amtlich vorgeschriebene
Sportbootführerscheine
Amtlicher
Sportbootführerschein "Binnen" vorgeschrieben für Motor und
Segelboote, unter Motor.
Amtlicher
Sportbootführerschein "See" vorgeschrieben für Motor- und
Segelboote, unter Motor.
Bodensee
Schifferpatent für den Bodensee,
vorgeschrieben für Motor- und Segelboote, unter Motor.
Bodensee-Schifferpatent
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Das Bodensee Schifferpatent wird vom Deutschen Motoryachtverband anerkannt,
und in den Binnenschein umgeschrieben.
Eine Prüfung zwei Scheine.
Zur Anerkennung der praktischen Prüfung,
ist das Ausstellungs-Datum
Ihres Binnen Scheines nicht relevant.
Geltungsbereich: Bodensee und Rhein bis Stein a. Rh.
(Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung
abzulegen.)
Für
den Erwerb ist ein Mindestalter erforderlich: Kategorie A (Motorboote) = 18
Jahre; Kategorie D (Segelboote) = 16 Jahre
Die
Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der Landratsämter Bodenseekreis
(z.B. Friedrichshafen, Lindau, Konstanz) abgenommen.
Grundlage ist die Prüfungsordnung
für das Bodensee-Schifferpatent.
Geltungsbereich:
Alle Binnenschiffahrtsstraßen innerhalb der Binnenschiffahrtsstraßenordnung
(hierzu gehören z.B. auch Lahn, Neckar, Main sowie der Binnenbereich Ems,
Weser, Elbe und Westdeutsche Kanäle usw.) und der
Schiffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.
Vorgeschrieben
ist er für alle Führer von Sportbooten (Segel oder Motor) bis 15 m Länge, die
mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind.
Der
Führerschein wird auch auf ausländischen Gewässern anerkannt.
Beide
Führerscheine können von Personen ab 16 Jahren erworben werden, sofern die in
den Verordnungen aufgeführten Vorschriften erfüllt sind. Der Bewerber muß ein
ausreichendes Sehvermögen (ggf. auch mit Sehhilfe) und Farbunterscheidungs-vermögen
besitzen. Den Bewerbern darf ein bereits erworbener Kfz-Führerschein (auch z.B.
für Krafträder oder Mofa etc.) nicht entzogen sein. Bewerber ohne Kfz-Führerschein
müssen ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen; bei Minderjährigen ist
die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. (Weitere
Informationen sind den Sportbootführerscheinverordnungen zu entnehmen.)
Für
Wasserstraßen außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997
erteilten Sportbootführerscheine-Binnen mit der bisherigen Berechtigung (15 m³
Wasserverdrängung) weiter. Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Fahrzeuge mit
einer Länge vom 15 m oder mehr in jedem Fall ein Rheinpatent erforderlich.
für
See Sportküstenschifferschein unter Motor (bis12sm)
Sportseeschifferschein
unter Motor (bis 30sm)
Sporthochseeschifferschein
unter Motor (für weltweite Fahrt)
Sportbootführerschein
See [zurück]
Geltungsbereich:
Alle Schiffahrtsstraßen des Küstenbereichs innerhalb der Seeschiffahrtsstraßen
- Ordnung, seewärtige Begrenzung des Küstenmeeres (Nordsee, Ostsee, ost- und
nordfriesische Inseln, Helgoland, Ems, Weser, Elbe, Nord-Ostsee-Kanal, Eider,
Trave usw.)
Der
Sportbootführerschein SEE wird auch in anderen Ländern (z.B.
Mittelmeer-Anrainerstaaten) anerkannt, in denen eine Führerscheinpflicht
besteht. Außerdem hat er hinsichtlich des Versicherungsschutzes Bedeutung, da
die Versicherungen nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn
der deutsche Schiffsführer im Besitz des Befähigungsnachweises - nach unseren
Vorschriften - für das zu befahrene Revier ist.
Er
ist für das Führen von Sportbooten unter Segel oder Motor, die mit einer
Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind, vorgeschrieben.
Es gibt keine Begrenzung in der PS-Stärke und in der Größe des Bootes. Das
Sportboot darf allerdings nicht gewerblich genutzt werden. Er berechtigt nicht
zum Fahren auf Binnenschiffahrtsstraßen.
Gemeinsame
Prüfungsausschüsse des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen
Seglerverbandes (DSV) wurden vom Bundesverkehrsministerium mit der Abnahme der
Prüfung beauftragt. Die Prüfungen werden gemäß der Prüfungsordnung von
amtlichen Prüfern abgenommen.
Eine
Sonderstellung nehmen die Fahrtgebiete Bodensee und Berlin ein. Sie unterliegen
folgender amtlicher Verordnung:
Berlin
(Stadt und Land)
Auf
einigen Binnenschiffahrtsstraßen Berlin ist der Sportbootführerschein BINNEN für
alle Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine (die sogen. 0-PS-Verordnung) amtlich
vorgeschrieben.
Weitere
Sonderregelungen für Sportboote unter Segel sind zu beachten.
Motorbootführerschein
Land Berlin (orange) und Segelschein Land Berlin mit Zusatzprüfung Motor (gelb)
Diese
beiden Führerscheine berechtigen die Inhaber nur noch zum Führen von
Wasserfahrzeugen mit Motor im Land Berlin. Auf Antrag werden sie vom Deutschen
Motoryachtverband in den Sportbootführerschein BINNEN umgeschrieben.
Führerscheine
der ehemaligen DDR werden anerkannt. Eine Umtauschfrist oder -vorschrift gibt es
nicht. Es ist allerdings ratsam, diese in den Sportbootführerschein umschreiben
zu lassen, wenn ein Auslandsaufenthalt geplant ist.
Alle
anderen Patente für Segelboote ohne Motor sind freiwillige Patente, also nicht
amtlich vorgeschrieben. Sie können beim DSV erworben werden und unterliegen den
Richtlinien der Prüfungsverordnungen der jeweiligen Führerscheinkategorie.
Sportsee-Schifferschein
und Sport-Hochsee-Schifferschein
Beide
Scheine sind freiwillige Befähigungsnachweise über besondere Kenntnisse auf
See und gelten außerhalb der Hoheitsgrenze.
Alle
weiteren Fragen diesbezüglich können an die Zentrale Verwaltungsstelle für
den Sportsee- und Sporthochsee-Schifferschein im DSV, Gründgensstraße 18,
22309 Hamburg, gerichtet werden.
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