Führerscheine

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es folgende, amtlich vorgeschriebene Sportboots.


Führerscheine Amtliche Führerscheine

  • Amtlicher Sportbootführerschein "Binnen" vorgeschrieben für Motor und Segelboote, unter Motor
  • Amtlicher Sportbootführerschein "See" vorgeschrieben für Motor- und Segelboote, unter Motor
  • Bodensee Schifferpatent für den Bodensee, vorgeschrieben für Motor- und Segelboote, unter Motor

Bodensee-Schifferpatent

  • Das Bodensee Schifferpatent wird vom Deutschen Motoryachtverband anerkannt, und in den Binnenschein umgeschrieben.
  • Eine Prüfung zwei Scheine.
    Zur Anerkennung der praktischen Prüfung, ist das Ausstellungs-DatumIhres Binnen Scheines nicht relevant.

Geltungsbereich: Bodensee und Rhein bis Stein a. Rh. (Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen.) Vorgeschrieben für alle Führer von Wasserfahrzeugen mit Motor ab 4,41 kW (6 PS) = Kategorie A. Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit mehr als 12 qm Segelfläche = Kategorie D. Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit Motor über 4,41 kW (6 PS), ist der Erwerb der Kategorie A und D erforderlich. Ein Urlaubs-Schifferpatent kann bei den zuständigen Landratsämtern beantragt werden (siehe DMYV-Merkblatt Bodensee). Für den Erwerb ist ein Mindestalter erforderlich: Kategorie A (Motorboote) = 18 Jahre; Kategorie D (Segelboote) = 16 Jahre. Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der Landratsämter Bodenseekreis (z.B. Friedrichshafen, Lindau, Konstanz) abgenommen. Grundlage ist die Prüfungsordnung für das Bodensee-Schifferpatent.


Sportbootführerschein Binnen

Geltungsbereich: Alle Binnenschiffahrtsstraßen innerhalb der Binnenschiffahrtsstraßenordnung (hierzu gehören z.B. auch Lahn, Neckar, Main sowie der Binnenbereich Ems, Weser, Elbe und Westdeutsche Kanäle usw.) und der Schiffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.

Vorgeschrieben ist er für alle Führer von Sportbooten (Segel oder Motor) bis 15 m Länge, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind.

Der Führerschein wird auch auf ausländischen Gewässern anerkannt.

Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) abgenommen.

Beide Führerscheine können von Personen ab 16 Jahren erworben werden, sofern die in den Verordnungen aufgeführten Vorschriften erfüllt sind. Der Bewerber muß ein ausreichendes Sehvermögen (ggf. auch mit Sehhilfe) und Farbunterscheidungs-vermögen besitzen. Den Bewerbern darf ein bereits erworbener Kfz-Führerschein (auch z.B. für Krafträder oder Mofa etc.) nicht entzogen sein. Bewerber ohne Kfz-Führerschein müssen ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. (Weitere Informationen sind den Sportbootführerscheinverordnungen zu entnehmen.)

Für Wasserstraßen außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine-Binnen mit der bisherigen Berechtigung (15 m³ Wasserverdrängung) weiter. Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Fahrzeuge mit einer Länge vom 15 m oder mehr in jedem Fall ein Rheinpatent erforderlich.

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